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Menschen mit Behinderungen sind nach gesetzlicher Definition Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.
Das folgende Merkblatt beantwortet grundsätzliche rechtliche Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Behandelt werden u.a. Themen wie Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz oder Ausgleichsabgaben unter Nennung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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