Juristische Grundlagen

Juristische Grundlagen

Menschen mit Behinderungen sind nach gesetzlicher Definition Personen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.

Das folgende Merkblatt beantwortet grundsätzliche rechtliche Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Behandelt werden u.a. Themen wie Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz oder Ausgleichsabgaben unter Nennung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
GVP-Merkblatt, Stand: September 2024
GVP+

Ihre Ansprechpartner

Alternate Text
Alina Vogt
Fördermittelberatung
Telefon: +49 30 206098-5619
Alternate Text
Robin Junghans
Referent Government Affairs
Telefon: +49 30 206098-5514