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RA Jean-Martin Jünger
Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Bürogemeinschaft Moore TK Legal in Mannheim tätig. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. So steht er Arbeitgebern, Betriebsräten sowie Arbeitnehmern als Rechtsberater in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt diese in allen Bereichen gerichtlich. Er ist als Autor durch zahlreiche arbeitsrechtliche Veröffentlichungen bei den Verlagen Deubner, Dashöfer, C.F. Müller, Forum und Weka hervorgetreten. Seit 2004 ist er als Lehrbeauftragter für das Fach Arbeitsrecht im Studiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Fachhochschule Heidelberg sowie DHBW Mannheim tätig. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung. Er ist Moderator der Gruppe Arbeitsrecht Deutschland bei dem Netzwerk LinkedIn.
Arbeitszeugnisse sind ein zentrales Instrument im Personalmanagement – zugleich aber auch ein sensibles Rechtsinstrument. Schon kleine Fehler können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen führen. In diesem Online-Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie Arbeitszeugnisse korrekt, rechtssicher und professionell erstellt werden. Vom Zwischenzeugnis über das einfache und qualifizierte Zeugnis bis zur Arbeitsbescheinigung erläutert der Rechtanwalt Jean-Martin Jünger alle gängigen Zeugnisformen praxisnah. Die Teilnehmenden gewinnen Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Anforderungen, lernen typische Fallstricke zu vermeiden und erhalten konkrete Formulierungshilfen für Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen. Denn die (alleinige) Nutzung von Generatoren oder KI kann bei der Zeugniserstellung irreführend sein oder gar zu Fehlern führen.
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Im Rahmen dieses zweistündigen Online-Seminars erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf das DGB/GVP-Tarifwerk. Der Schwerpunkt liegt auf den Tarifnormen des neuen Tarifwerks, die durch die...
Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall galt bereits für iGZ- und BAP-Anwender das Referenzprinzip. Maßgeblich ist auch im Anwendungsbereich des GVP-Tarifwerkes, was der Mitarbeiter in den letzten drei abgerechneten...
In diesem circa zweieinhalbstündigen Online-Seminar erfahren die Teilnehmer, wie sie die bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge rechtskonform anwenden und welche „Klippen“ es zu beachten gilt.
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