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GVP-Verbandsjurist/in
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ist längst keine Seltenheit mehr. Die Integration von geflüchteten Menschen spielt dabei eine große Rolle. Das Seminar gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt werden können. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern mit EU-Staatsangehörigkeit und Arbeitnehmern, die aus Drittstaaten kommen, zu unterscheiden. Für letztere gelten Besonderheiten für eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Eine besondere Stellung unter den Drittstaatsangehörigen nehmen Asylbewerber und Geduldete ein.
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Die Personalvermittlung (PV) ist eine wichtige und vor allen Dingen eigenständige Personaldienstleistung, und so sollte sie im Unternehmen auch umgesetzt werden. Sowohl Kunden als auch Bewerber haben hohe Ansprüche an die Personalvermittlung. Dies setzt eine...
In dem zweitägigen Präsenz-Seminar werden den Teilnehmern die wesentlichen tarifrechtlichen Themen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche praxisnah und verständlich vorgestellt. Schwerpunkte sind die im täglichen Arbeitsalltag auftretenden...
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