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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Wolfram Linke
Seit 2016 nimmt die Netto-Zuwanderung kontinuierlich ab, der Fachkräftemangel verschärft sich – nicht zuletzt auch deshalb – zusehends. Die Fachkräfte-Einwanderung aus Drittstaaten soll nun reformiert und damit erleichtert werden – die Hürden allerdings sind hoch: Der Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) etwa fordert die Aufhebung des antiquierten Verbots der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Zeitarbeitsbranche.
Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nahm die Pläne jetzt kritisch unter die Lupe: „Die Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten müsste steigen, um die wachsende Fachkräftelücke zu decken“, erklärt der IAB-Direktor, Bernd Fitzenberger, in einem Debattenbeitrag. Die Reformpläne der Ampelkoalition zur Erweiterung des Zuzugs von Fachkräften aus Drittstaaten seien sinnvoll, sie gehen aber nicht weit genug.
Bislang beschränke sich die gesteuerte Zuwanderung zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten höchstens auf etwa 60.000 Migranten pro Jahr. „Ein Grund dafür ist, dass die derzeitigen Zuwanderungsregelungen zu restriktiv sind,“ erläutert Ökonom Fitzenberger.
Die aktuellen Reformpläne der Ampelkoalition sehen, so das IAB, Erleichterungen bei Zuzügen mit Arbeitsplatzzusage ohne weitergehende Qualifikationsauflagen vor, sofern die Qualifikation der jeweiligen Person ausreicht, um die Tätigkeit auszuüben. Ebenso sollen die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte Europa reduziert werden. Außerdem solle über ein Punktesystem ein Kontingent für ausländische Arbeitskräfte geschaffen werden, die sich in Deutschland eine Arbeit suchen dürfen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
„Die Reformvorschläge der Bundesregierung sind richtig, reichen aber nicht aus,“ betont IAB-Direktor Fitzenberger in einer IAB-Pressemitteilung. Sinnvoll sei es beispielsweise, im Punktesystem Englischkenntnisse zu berücksichtigen, da es mit guten Englischkenntnissen in zahlreichen Berufsfeldern möglich sein dürfte, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben. Weiterhin solle angesichts der Arbeitskräfteengpässe in einigen reglementierten Berufen, beispielsweise im medizinischen Bereich, geprüft werden, inwieweit Anerkennungsverfahrungen vereinfacht werden oder einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden könne, so Fitzenberger. Eine Erwerbstätigkeit auf Probe könnte bei einschlägiger Berufserfahrung im Ausland das Nachholen eines anerkannten Berufsabschlusses ermöglichen.
Im Debattenbeitrag gibt Fitzenberger auch zu bedenken, dass das Erwerbspersonenpotenzial durch die große Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine zwar gestiegen sei, aber dass der steigende Fach- und Arbeitskräftebedarf nicht systematisch und dauerhaft durch die Zuwanderung von Geflüchteten gesichert werden könne.
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