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Entgelte für das gesamte Tarifgebiet:
Seit dem 1. November 2012 sind sukzessiv Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) in Kraft getreten. Mit diesen Tarifverträgen wird die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Zeitarbeit und bestimmten Einsatzbranchen verringert.
Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das jeweilige tariflich vereinbarte Stundenentgelt aufgeschlagen wird. Die Höhe der Zuschläge steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb an.
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