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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

18.10.2023
Über die Autorin

Dr. Jenny Rohlmann

Online-Fragerunde zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet deutsche Unternehmen ab 250 Mitarbeitende ab sofort zur Implementierung von Meldekanälen. Für Unternehmen zwischen 50 bis 249 Mitarbeitenden tritt diese Verpflichtung am 17.12.2023 in Kraft. Als Best Practice haben sich digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Dies stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen.

Die Verbände iGZ und BAP ­- zukünftig Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - unterstützen ihre Mitglieder mit einem Rundumsorglos-Paket bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Zusammen mit ihrem Kooperationspartner EQS Group haben sie eine praktikable und kostengünstige Lösung entwickelt, die exklusiv für Verbandsmitglieder angeboten wird.

Im bereits aufgezeichneten Webinar „Anforderungen zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Was müssen iGZ- und BAP-Mitglieder dazu wissen?“ wird das Verbändeangebot genau erläutert. Dabei kamen viele Fragen auf, die in der Kürze der Zeit nicht komplett beantwortet werden konnten.

Deshalb bieten die Verbände am 24.10.2023 von 11 bis 12 Uhr eine gesonderte kostenlose Q&A-Session an, bei der Fragen an die Experten der Verbände und der EQS Group gestellt werden können.

 

Jetzt kostenfrei anmelden!

 

Teilen Sie uns schon jetzt Ihre Fragen mit: Nutzen Sie dafür gerne im Vorfeld das Anmeldeformular. Natürlich können Sie auch während des Webinars Fragen stellen. Das Webinar findet per TEAMS statt.

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