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Die Erhöhung um 25 Euro im Monat beziehungsweise 2,3 Prozent im Vergleich zur bisherigen Empfehlung erscheint angesichts der deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten angemessen. Dies bedeutet konkret:
1. Ausbildungsjahr: 1.013 Euro monatlich
2. Ausbildungsjahr: 1.100 Euro monatlich
3. Ausbildungsjahr: 1.203 Euro monatlich
Seit dem Start des Ausbildungsgangs im Jahr 2008 haben über 11.000 Auszubildende die PDK-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Damit sich potenzielle PDK-Auszubildende auch weiterhin für diesen attraktiven Ausbildungsberuf und nicht für eine andere kaufmännische Ausbildung entscheiden, hat sich das GVP-Präsidium für die Aktualisierung der Empfehlung entschieden.
Im Zusammenhang mit der neuen Verbandsempfehlung für die PDK-Ausbildungsvergütung macht der GVP e.V. noch einmal auf folgende Aspekte aufmerksam:
1. Die Vergütung muss während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrags angemessen sein und nicht nur bei Vertragsschluss. Ansonsten können sich Nachzahlungsansprüche der Auszubildenden ergeben, sofern keine einzelvertragliche Ausschlussfrist im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.
2. Die Mitgliedsunternehmen des GVP sind nicht verpflichtet, den PDK-Auszubildenden die Ausbildungsvergütung laut GVP-Empfehlung zu zahlen. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dann nicht mehr angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag bzw. einer Vergütungsempfehlung enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreiten würde.
Die aktuelle Vergütungsempfehlung (gültig ab 1. August 2024) steht auch auf der PDK-Webseite.
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