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Tatjana von Lübken Ausbildung | Teilqualifizierung
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Die GVP-Empfehlung zur Ausbildungsvergütung erhöht sich ab dem 1. August 2026 um durchschnittlich 2,5 Prozent im Vergleich zur aktuellen Empfehlung. Die Empfehlung lautet im Detail:
Eine attraktive Ausbildungsvergütung ist für eine große Mehrheit der Auszubildenden ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Ausbildungsplatzes, wie unter anderem eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aufzeigt.
Rechtliche Hinweise
Im Zusammenhang mit der neuen Verbandsempfehlung für die PDK-Ausbildungsvergütung macht der GVP noch einmal auf folgende Aspekte aufmerksam:
1. Die Vergütung muss während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrags angemessen sein und nicht nur bei Vertragsschluss. Ansonsten können sich Nachzahlungsansprüche der Auszubildenden ergeben, sofern keine einzelvertragliche Ausschlussfrist im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde
2. Die Mitgliedsunternehmen des GVP sind nicht verpflichtet, den PDK-Auszubildenden die Ausbildungsvergütung laut GVP-Empfehlung zu zahlen. Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Sinne von § 17 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) dann nicht mehr angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag bzw. einer Vergütungsempfehlung enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreiten würde.
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