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Fabian Reichelt stv. Leiter Fachbereich Grundsatz - Politik
Fabian Reichelt ist stellvertretender Leiter des Fachbereichs Grundsatz – Politik. Der studierte Politikwissenschaftler M.A. und Wirtschaftsjurist LL.M (Com.) ist seit 2012 im Bereich Grundsatz – Politik beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er mehrere Jahre unmittelbar im Politikbetrieb auf Landes- und Bundesebene – zuletzt für eine Parlamentarische Staatssekretärin - tätig.
Telefon: +49 30 206098-5512E-Mail
Über die nächsten Wochen möchten wir die einzelnen Qualitätsstandards genauer vorstellen. Dazu haben wir Verbandsmitglieder interviewt, die nicht nur die Qualitätsstandards schon seit einiger Zeit anwenden, sondern diese auch mitentwickelt haben. Die Kriterien, was Qualität in den jeweiligen Geschäftsfeldern ausmacht, wurden von Unternehmern mit viel Erfahrung entwickelt.
Interview mit Mirjam Rienth, Geschäftsführende Inhaberin der Jobtour GmbH & Co. KG, Mitglied des GVP-Präsidiums und Landesbeauftragte Baden-Württemberg des GVP
Frage: Zeitarbeit in der Pflege steht schon seit einiger Zeit im Fokus öffentlicher Debatten. Den Personaldienstleistern wird einiges vorgeworfen – sie wären angeblich zu teuer, die Qualität ließe häufig zu wünschen übrig oder sie würden den Einrichtungen aggressiv ihr Personal abwerben – um nur einige Kritikpunkte zu nennen. Stehen die Qualitätsstandards für Zeitarbeit und Pflege und im Gesundheitswesen des GVP damit im Zusammenhang?
Rienth: Zunächst einmal ist uns Qualität völlig unabhängig von allen Debatten wichtig. Uns Personaldienstleistern liegt viel daran, eine gute Dienstleistung für unsere Kunden zu erbringen und speziell in der Pflege liegt uns auch das Wohl der Patienten und Patientinnen am Herzen. Das gilt selbstverständlich genauso für unsere Mitarbeitenden, die sich bewusst für einen Personaldienstleister als Arbeitgeber entschieden haben, weil sie sich dort gute Arbeitsbedingungen erwarten. Aber beim Verfolgen der Debatte um Zeitarbeit in der Pflege ist uns klar geworden, dass wir dies auch deutlich nach außen zeigen müssen. Wir müssen der Öffentlichkeit, aber ebenfalls den Einrichtungen zeigen, wie wichtig uns die Qualität unserer Dienstleistung ist.
Frage: Können Sie ein konkretes Beispiel nennen, wo Qualität für Ihren Umgang mit Kunden eine Rolle spielt?
Rienth: Mit meinem Unternehmen positioniere ich mich als strategische Partnerin meiner Kunden. Die Entwicklung vom Lückenfüller zum strategischen Partner kann nur gelingen, wenn die Qualität der Dienstleistungen hoch ist und der Kunde, das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung, das auch von vorneherein erkennen kann. Bestandskunden wissen das aus der Zusammenarbeit. Aber Neukunden signalisiert die Vignette "Anwender GVP Standards Pflege“, dass sie es mit einem Personaldienstleister zu tun haben, der auf hohe Qualitätsstandards wert legt.
Frage: Was haben Personaldienstleister konkret davon sich den Qualitätskriterien zu verpflichten?
Rienth: Sie können potenziellen Kunden zeigen, dass sie eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erbringen. Aus den GVP-Geschäftsstellen habe ich gehört, dass Krankenhäuser und andere Einrichtungen immer wieder beim Verband anfragen, welche Unternehmen sich zu den Qualitätsstandards verpflichtet haben. Die Kunden fragen also gezielt nach Personaldienstleistern, die die Qualitätskriterien einhalten. Daher kann ich nur jedem GVP-Mitglied, das im Pflege- und Gesundheitsbereich Zeitarbeitskräfte überlässt, ans Herz legen, sich mit den Qualitätsstandards zu befassen, und wenn es passt, sie auch zu unterzeichnen. Die Kriterienkataloge sind auf der Verbandswebsite im Bereich „Der GVP/Leitlinien/Qualitätsstandards“ hinterlegt und können dort von allen – auch von den Kunden und Mitarbeitenden – eingesehen werden.
So können sich GVP-Mitglieder auf die Qualitätskriterien selbstverpflichten:
Unter „Der GVP/Leitlinien/Qualitätsstandards“ können sich Verbandsmitglieder als Geschäftsführer/-in bzw. mit der Zugangsberechtigung der Geschäftsführung oder der bevollmächtigten Person bzw. des Primären Kontakts zur Einhaltung der Kriterien selbstverpflichten. Mit dem Absenden der Erklärung durch Anklicken des Buttons wird der Kriterienkatalog für das GVP-Mitglied verbindlich. Danach ist der Download der entsprechenden Vignette freigeschaltet und sie kann zum Beispiel auf der Firmenwebsite, in der E-Mailsignatur oder auf dem Firmenbriefpapier benutzt werden.
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