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Dr. Anja Clarenbach Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
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Gerade die Personalvermittlung als nicht regulierte Dienstleistung profitiert von der Entwicklung eines solchen Kriterienkatalogs, die die Qualität der Dienstleistung intern wie extern widerspiegelt. Denn Personalvermittler agieren im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Kunden und Kandidaten, sie arbeiten mit Menschen und deren personenbezogenen Daten. Dies gelingt nachhaltig nur auf der Grundlage von Vertraulichkeit und Integrität. Als Mittler zwischen Kandidaten und Kundenorganisationen gewährleisten sie, dass alle beteiligten Parteien – Unternehmen, Vermittler und Bewerber – auf transparente Prozesse und hohe Professionalität vertrauen können.
Die GVP-Qualitätsstandards guter Personalvermittlung zeigen grundlegende Kriterien guter Personalvermittlung auf und gehören zu den vom Vorstand beschlossenen Leitlinien des Verbandes. Heinz Ostermann, Vorsitzender des VBPV, erklärt: „Mit den GVP-Qualitätsstandards setzt der Verband Maßstäbe für eine faire, effiziente und ethische Dienstleistung. Die Standards basieren auf den Prinzipien des Ehrbaren Kaufmanns, den Handlungsempfehlungen des GVP sowie gesetzlichen Vorgaben zu Gleichstellung, Antidiskriminierung und Datenschutz. Die Qualitätsstandards gewährleisten damit einen transparenten, respektvollen und verantwortungsbewussten Vermittlungsprozess und bilden die Grundlage für eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Personalvermittlern, Unternehmen und Bewerbern.“
Unter „Der GVP/Leitlinien/Qualitätsstandards“ können sich Verbandsmitglieder als Geschäftsführer/-in bzw. mit der Zugangsberechtigung der Geschäftsführung oder der bevollmächtigten Person bzw. des Primären Kontakts zur Einhaltung der Kriterien selbstverpflichten. Mit dem Absenden der Erklärung durch Anklicken des gleichnamigen Buttons wird der Kriterienkatalog für das GVP-Mitglied verbindlich. Danach ist der Download der entsprechenden Vignette freigeschaltet und sie kann zum Beispiel auf der Firmenwebsite, in der E-Mailsignatur oder auf dem Firmenbriefpapier benutzt werden.
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