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Dr. Anja Clarenbach Leiterin Fachbereich Grundsatz - Politik
Dr. Anja Clarenbach verantwortet den Fachbereich Grundsatz – Politik des GVP. Seit 2003 ist sie in unterschiedlichen Funktionen für Vorgängerverbände des GVP tätig, u.a. beim “BAP” als Leiterin der Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung sowie Mitglied der Geschäftsleitung, und war von 2019 bis 2023 Geschäftsführerin der Bundesakademie für Personaldienstleistungen. Nach dem Ersten Staatsexamen (Höheres Lehramt) promovierte sie in deutscher Literaturwissenschaft.
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Eine der Bedingungen, unten denen Zeitarbeitsunternehmen die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten künftig erlaubt sein soll, ist Equal Pay ab dem 1. Einsatztag im Kundenunternehmen. Die zweite Bedingung ist eine Mindestbeschäftigungsdauer mit arbeitgeberseitigem Kündigungsverbot von 12 Monaten für in Drittstaaten rekrutierte und in der Zeitarbeit beschäftigte Fachkräfte. Mit diesen beiden Bedingungen würde ein spezielles Arbeitsrecht in Bezug auf Arbeitsentgelte und Kündigungsschutz für Drittstaatsangehörige geschaffen. „Schon jetzt ist abzusehen, dass dies zu Unfrieden in den Belegschaften führen wird, wenn Drittstaatsangehörige Sonderrechte genießen“, wie es in der GVP-Stellungnahme heißt.
Von der in der sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung versprochenen bürokratie-armen Umsetzung ist in den vorgesehenen Neuregelungen jedenfalls nichts übriggeblieben: Das Sonderarbeitsrecht würde erheblichen Aufwand für Personaldienstleister und ihre Kunden nach sich ziehen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kontrollbehörden schaffen. „Nicht zuletzt macht die Begründung für den ungewöhnlich langen Zeithorizont der Umsetzung den bürokratischen Mehraufwand deutlich: Laut Formulierungshilfe würden aufgrund umfassender IT-Umstellungen bei der Bundesagentur für Arbeit die Änderungen voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten können“, schreibt der GVP in seiner Stellungnahme weiter.
Der GVP bleibt bei seiner Forderung, die Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit ohne diskriminierende Sonderregelungen zu öffnen. Eine Öffnung für die Zeitarbeit unten den geplanten Bedingungen ist jedenfalls völlig ungeeignet, um das unbestrittene Potenzial der Personaldienstleister bei der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten auszuspielen. Ganz im Gegenteil werden sich die Personaldienstleister „gut überlegen, ob sie sich unter diesen Umständen überhaupt auf das Wagnis der Fachkräftegewinnung in Drittstaaten einlassen sollen“, wie der GVP in seiner Stellungnahme warnt.
In einem persönlichen Schreiben hat sich Christian Baumann, Präsident des GVP, auch an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Anlass war die Äußerung des Kanzlers auf dem Arbeitgebertag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass durch Equal Pay ab dem 1. Tag „Lohndumping“ verhindert werden solle. In seinem Schreiben legt Baumann dezidiert dar, dass es in der Zeitarbeit kein „Lohndumping“ gibt, unter anderem weil die Tarifabdeckung rund 90 Prozent beträgt.
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