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Alina Vogt Fördermittelberatung
Alina Vogt ist beim GVP im Fachbereich Bildung tätig und widmet sich dort schwerpunktmäßig den Themen Beschäftigtenqualifizierung, Fördermittel und Inklusion. Sie begann ihre Tätigkeit im September 2023 beim Vorgängerverband "iGZ". Zuvor arbeitete sie mehrere Jahre lang als Standortleiterin eines Weiterbildungsanbieters. Ihr Studium schloss sie mit einem Master in Angewandten Sprachen und internationalem Management M.A. ab.
Telefon: +49 30 206098-5619E-Mail
In § 160 SGB (Sozialgesetzbuch) IX Abs. 2 Nummer 1 bis 3 findet man die bisherige Staffelung. Neu ist eine vierte Stufe der Staffelung für Betriebe, die keine Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2024.
Wenn ich als Unternehmen betroffen bin, was kann ich jetzt tun?
Für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent empfiehlt es sich, bereits jetzt gezielt Menschen mit Behinderung zu rekrutieren und mit den Kundenunternehmen diesbezüglich ins Gespräch zu gehen, oder aber Rücklagen für die finanzielle Mehrbelastung im kommenden Jahr zu bilden.
Woher weiß ich ungefähr, wie hoch die Abgabe nächstes Jahr für mich sein wird?
Die Seite Rehadat bietet einen Ersparnisrechner, um die Ausgleichsabgabe für das eigene Unternehmen auszurechnen: Online-Rechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe. Vor der Anstellung von Menschen mit Behinderung lohnt es sich vermeintliche Tatsachen rund um das Thema zu überprüfen und Wissenslücken zu füllen.
Wie steht es tatsächlich um den besonderen Kündigungsschutz von Schwerbehinderten?
Grundsätzlich ist eine Zustimmung des Integrationsamtes zur rechtswirksamen Kündigung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin, eines schwerbehinderten Mitarbeiters oder ihnen gleichgestellte Personen notwendig. Was viele nicht wissen: Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ist eine Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nicht erforderlich.
Können Schwerbehinderte denn die Anforderungen an meine Stelle erfüllen?
Es hat sich gezeigt, dass schwerbehinderte Menschen häufig in ihren Fähigkeiten unterschätzt werden. Behinderungen sind sehr vielfältig und haben nicht zwangsläufig oder unmittelbar einen Einfluss auf die Ausübung der geforderten Tätigkeit. Insgesamt stellt man fest, dass arbeitslose Schwerbehinderte statistisch deutlich besser qualifiziert sind als arbeitslose Menschen ohne Behinderung.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten wie z.B. die betriebliche Probearbeit zum gegenseitigen Kennenlernen, den Eingliederungszuschuss bei direkter Einstellung oder den Sachkostenzuschuss zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf zu dem Thema können sich GVP-Mitglieder gerne an den GVP wenden. Ausführliche Informationen bietet außerdem die Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.
Best Practices
Zudem sucht das GVP-Team Bildung Mitgliedsunternehmen, die bereits erfolgreich Menschen mit Behinderung beschäftigen, und bereit sind, dies auch nach außen zu kommunizieren. Wer sich angesprochen fühlt, ist herzlich eingeladen, sich beim Verband zu melden.
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