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11.03.2026
Über den Autor
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Tobias Hintersatz Verbandskommunikation

Tobias Hintersatz ist beim GVP im Fachbereich Kommunikation tätig und widmet sich dort schwerpunktmäßig den Bereichen Pressearbeit, Redaktion und Social Media. Der studierte Politologe und Kommunikationswissenschaftler ist seit 2018 beim Vorgängerverband BAP und nun beim GVP beschäftigt. Zuvor war er u.a. in einem Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft sowie einem Architektenverband für die Kommunikation verantwortlich.    

Telefon: +49 30 206098-5216
E-Mail

GVP-Rechtsforum Personaldienstleistung 2026 in Erfurt: Zwei Tage geballtes juristisches Know-how

Rund 200 Rechtsexpertinnen und -experten der Personaldienstleistungsbranche kamen in Erfurt zum GVP-Rechtsforum Personaldienstleistung zusammen. Hochkarätige Keynotes, praxisnahe Fachforen und intensive Diskussionen prägten das Programm rund um aktuelle arbeits- und tarifrechtliche Entwicklungen.

„Das GVP-Rechtsforum ist der zentrale Ort für die Rechtsfragen der Personaldienstleistungsbranche. Aktuelle Themen wie der Umgang mit KI im Recruiting-Prozess oder die Anwendung des neuen Tarifvertrags werden hier genauso besprochen wie rechtspolitische Fragen der Gleichbehandlung oder das kommende Entgelttransparenzgesetz“, betonte GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter zum Auftakt die besondere Bedeutung der Veranstaltung. Für die Personaldienstleister sei dieser Austausch entscheidend, denn „die Zeitarbeit ist so massiv reguliert wie nur wenige andere Branchen in diesem Land. Daher ist der Austausch über das, was ist – und das, was noch kommen wird – so wichtig. Und weitere Regulierungsvorhaben könnten zusätzliche Bürokratie und neue Rechtsunsicherheiten nach sich ziehen. Darüber müssen wir auch rechtspolitisch diskutieren.“

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus 2025 im Fokus

„Die Auseinandersetzung mit arbeitsrechtlichen Themen bedeutet immer auch, die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu behalten und ihre Auswirkungen für die Praxis zu verstehen“, so Christiane Brose, die Leiterin des GVP-Fachbereichs Recht & Tarif. Und stellte in ihrer Keynote ausgewählte Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2025 vor: Nämlich die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen, der Beweis des Zugangs bei Kündigungen per Einwurf-Einschreiben und der Anspruch auf gleiches Entgelt wie der gut verdienende Kollege. Zwar beträfen diese Urteile nicht unmittelbar die Arbeitnehmerüberlassung, doch seien sie für die tägliche arbeitsrechtliche Praxis von großer Relevanz. Auch die Erläuterung aktueller Entscheidungen der Landesarbeits- und Landesozialgerichte zu konkreten Fragestellungen rund um die Arbeitnehmerüberlassung sorgten für großes Interesse bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

KI richtig regeln: Leitplanken für einen sicheren Unternehmenseinsatz

Neben den Keynotes standen beim GVP-Rechtsforum Personaldienstleistung vor allem praxisnahe Themen im Mittelpunkt. Drei parallele Praxisforen zeigten dabei auf, wie stark sich rechtliche Rahmenbedingungen aktuell verändern – und welche Handlungsmöglichkeiten Unternehmen haben.

Jennifer Oellig, Oellig Legal, erläuterte, wie Unternehmen Künstliche Intelligenz rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen können. Denn KI sei in vielen Unternehmen längst Teil des Arbeitsalltags – oft schneller, als interne Regeln entstehen würden. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden KI in ihrem Job – mit oder ohne die Anleitung des Arbeitgebers. Deshalb ist es umso wichtiger, als Unternehmen aktiv zu werden und den Einsatz von KI-Systemen bewusst zu steuern.“ Unternehmen müssten daher klare Leitplanken schaffen, Daten korrekt verwenden und Risiken kontrollieren können. Das Ziel müsse letztendlich die Schaffung der idealen Balance zwischen Innovation und Sicherheit sein.

Rentner als Arbeitskräfte: Neue Chancen durch aktuelle Gesetzesänderungen

Der Fachkräftemangel zwinge viele Unternehmen zum Umdenken. Moritz von Normann und Alexander Wichmann aus dem GVP-Fachbereich Recht & Tarif zeigten daher neue Möglichkeiten für die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern auf. Denn seit 2026 habe der Gesetzgeber den Rahmen deutlich erweitert – etwa durch den neuen Befristungstatbestand. Damit könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz Vorbeschäftigung sachgrundlos befristet eingestellt werden. In Kombination mit der sogenannten Aktivrente könnten so neue strategische Optionen für flexible Einsatzmodelle und planbare Projektlaufzeiten entstehen. Daher gelte: „Mit dem Befristungstatbestand wird die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern von einer Ausnahme zur strategischen Option – wenn man die rechtlichen Spielregeln beherrscht“, machten von Normann und Wichmann deutlich.

Arbeitsvertragsgestaltung: Optionale Klauseln als Schwerpunkt

Im dritten Praxisforum diskutierten Sebastian Reinert und Mandy Ostermeier zentrale Fragen rund um die Gestaltung von Arbeitsverträgen in der Zeitarbeit. Dabei ging es zunächst um die grundlegenden Spielregeln – etwa die Anforderungen aus Nachweisgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die Prüfpraxis der Agenturen für Arbeit. Ein Schwerpunkt lag auf optionalen Vertragsklauseln, die Unternehmen zusätzliche Gestaltungsspielräume eröffnen könnten. Erörtert wurden dabei Regelungen zur Erreichbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in überlassungsfreien Zeiten oder zur frühzeitigen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit. Wichtig sei dabei, dass „Arbeitsverträge nicht nur rechtssicher sein müssen. Sie sollten auch die praktischen Anforderungen der Zeitarbeit abbilden und Unternehmen klare Handlungsspielräume geben.“

Arbeitsrecht im Fokus der Politik

Welche zentralen arbeitsrechtlichen Vorhaben sieht die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vor? Der stellvertretende GVP-Hauptgeschäftsführer Martin Dreyer gab hierzu einen kompakten Überblick. Unter anderem im Fokus waren das kürzlich beschlossene Tariftreuegesetz sowie das geplante Entgelttransparenzgesetz. Beide Vorhaben könnten zu zusätzlicher Bürokratie führen und neue Herausforderungen für Unternehmen schaffen. „Um wieder mehr Dynamik zu erzeugen, müssen stattdessen veraltete und nicht mehr sachgerechte Regelungen abgeschafft werden. Das gilt vor allem für die Einschränkungen für die Zeitarbeit bei der Beschäftigung von Drittstaatlern“, forderte Dreyer. Gleichzeitig gebe es auch einzelne positive Ansätze – etwa die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit hin zu einer Wochenarbeitszeit oder den angekündigten Abbau von Schriftformerfordernissen im Arbeitsrecht. Dreyers Fazit: Es sei viel neue Regulierung zu befürchten, aber bislang noch zu wenig Mut für grundlegende Reformen im Arbeitsrecht.

Kontroverse Diskussion zur Arbeitsmarktpolitik

Auch in der anschließenden Diskussionsrunde zwischen Nora Seitz MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Alexander Fischer, Leiter Arbeitsmarktpolitik beim DGB, unter der Leitung von GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter standen die arbeitsmarktpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags im Mittelpunkt. Einigkeit bestand über die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Bürokratie abzubauen, gerade angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage in Deutschland.

Deutliche Differenzen zeigten sich jedoch bei der geplanten Flexibilisierung der Arbeitszeit. So stellte Alexander Fischer heraus, dass „von einer Ausweitung der Flexibilisierung nur die Arbeitgeber profitieren würden, aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten nichts hiervon. Auch das geltende Arbeitszeitrecht ermöglicht eine ausreichende Flexibilisierung.“ Nora Seitz hielt dagegen und bekräftigte: „Es geht nicht um die Ausdehnung des Arbeitsvolumens, sondern um die Flexibilisierung. Bei Jobs wie in der Veranstaltungstechnik ist es einfach erforderlich, dass die Leute in der Hochsaison länger als die derzeitige erlaubte tägliche Höchstarbeitszeit arbeiten. Geben wir den Beschäftigten und den Arbeitgebern die Freiheit zurück, das partnerschaftlich gemeinsam zu regeln.“

Deutliche Diskrepanzen zeigten sich in der Diskussion auch bei der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie beim Verbot der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten für die Zeitarbeit.

„Die Entgelttransparenzrichtlinie stellt die Tarifbindung in Frage“

„Die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht sind das Gegenteil des versprochenen und notwendigen Bürokratieabbaus. Sie können die Tarifautonomie bedrohen und stellen damit auch Tarifbindung in Frage.“ Klartext von Roland Wolf, Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht der BDA, in seiner Keynote. Seine Forderung zum Ausklang des ersten Veranstaltungstages war eindeutig: „Auf europäischer Ebene muss jetzt die Uhr angehalten werden. Notwendig ist eine Verlängerung der Umsetzungsfrist. Werden Tarifverträge angewendet, spricht dies für eine diskriminierungsfreie angemessene Vergütung. Tarifverträge müssen daher kontrollfrei bleiben!“

„Sozialpartnerschaft ist gerade in diesen kriegs- und krisengeschüttelten Zeiten ein kostbares Gut“

Mit einer meinungsstarken Keynote eröffnete Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, den zweiten Tag des GVP-Rechtsforums Personaldienstleistung. Vor dem Hintergrund globaler Krisen und geopolitischer Spannungen machte sie deutlich, wie wichtig stabile demokratische Strukturen, wirtschaftliche Stärke und funktionierende Sozialpartnerschaft seien. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit würde dem gesellschaftlichen Zusammenhalt eine zentrale Rolle zukommen. Gallner betonte dabei insbesondere die Bedeutung der Sozialpartnerschaft für Arbeitsmarkt und Wirtschaft gleichermaßen: „Die Sozialpartnerschaft ist gerade in diesen kriegs- und krisengeschüttelten Zeiten ein kostbares Gut.“ Für Unternehmen und Branchenverbände bedeute das auch Verantwortung: Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt lebten davon, dass Dialog, Kompromissfähigkeit und Zusammenarbeit funktionierten – in der Politik ebenso wie in der Wirtschaft und der Arbeitswelt. Daher appellierte Gallner abschließend: „Lassen sie uns gemeinsam die freiheitliche Demokratie und Europa verteidigen.“

Equal Pay vs. Equal Treatment – Gleichstellung in der Praxis

Der Gleichstellungsgrundsatz nach § 8 AÜG ist für Personaldienstleister von elementarer Bedeutung. Worauf es bei der praktischen Umsetzung wirklich ankommt, verdeutlichte Dr. Alexander Bissels, Partner bei CMS Deutschland, in seinem Impulsvortrag. Darin betonte er: „Equal Pay ist eine Rechen-, die Umstellung auf Equal Treatment hingegen eine Organisationsfrage. Nur wer hier vorausschauend und planerisch vorgeht, vermeidet die in diesem Zusammenhang entstehenden rechtlichen Fallstricke.“ Denn Equal Treatment stelle Unternehmen häufig vor deutlich komplexere organisatorische Anforderungen – etwa durch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen oder Einsatzbedingungen bei Kunden. Entscheidend seien dabei klare Vertragsstrukturen, transparente Kommunikation mit Kundenunternehmen und eine saubere Dokumentation. Denn die praktische Umsetzung hänge stark davon ab, ob ein Unternehmen tarifgebunden sei und welche gesetzlichen Mindeststandards zusätzlich greifen würden. „Gleichstellung in der Arbeitnehmerüberlassung funktioniert – aber nur, wenn rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte gemeinsam bedacht werden“, bekräftigte Bissels.

Neues GVP-Tarifwerk hat bewährte Regelungen erfolgreich in ein modernes System überführt

„Ein Chaos bei der Umstellung auf das neue GVP-#Tarifwerk ist ausgeblieben!“. Mit diesem Fazit gab Alexander Schalimow, Leiter des GVP-Fachbereichs Recht & Tarif, beim Rechtsforum einen Einblick in die ersten Praxiserfahrungen mit dem neuen Tarifwerk des Verbands. Bewährte Regelungen seien erfolgreich in ein modernes System überführt worden – etwa mit Textform beim Arbeitsvertragsschluss, kurzen Kündigungsfristen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und einem flexibel führbaren Arbeitszeitkonto. Auch Übergangs- und Bestandsschutzregelungen bei Eingruppierungen und Betriebszugehörigkeiten hätten für einen reibungslosen Übergang gesorgt. Die langen Laufzeiten von Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag sorgten zudem für Planungssicherheit in der Branche.

Entgeltfortzahlung bei Krankheit als immer wichtigeres Thema für Unternehmen

Angesichts hoher Krankenstände und einem wachsenden Misstrauen gegenüber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen treibt auch Personaldienstleister das Thema der Entgeltfortzahlung bei Krankheit um. In ihrem Praxisupdate zur aktuellen Rechtsprechung hierzu und Handlungsmöglichkeiten machte Dr. Vera Luickhardt, gunnercooke, deutlich: „Die Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschäftigt die Rechtsprechung zunehmend. Allerdings wird auch bemängelt, dass eine Klärung häufig erst im gerichtlichen Verfahren stattfindet.“ Hilfreicher wäre es, so bekräftigte Luickhardt zum Abschluss des diesjährigen GVP-Rechtsforums Personaldienstleistung, wenn die Arbeitsvertragsparteien die vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten frühzeitig klären würden, um Konflikte und zusätzliche Kosten möglichst zu vermeiden.

Fotocopyright: GVP/Christopher Schmid

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