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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

31.03.2021
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Erstmals einheitlicher Zeitarbeitstarif

Kein Aprilscherz, sondern ein historisches Datum: Ab 1. April gilt erstmalig in Deutschland ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche. Das bedeutet auch, dass die Löhne in der Zeitarbeit wieder steigen. „Damit“, so iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, „schließt sich ein Kreis langjähriger erfolgreicher Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern und es ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, der sich nur durch das hohe Gut der Tarifautonomie realisieren ließ. Damit haben die Tarifvertragsparteien eindrucksvoll demonstriert, dass sie faire Bedingungen auch ganz ohne gesetzliche Regulierungen schaffen können.“  

Kein Aprilscherz, sondern ein historisches Datum: Ab 1. April gilt erstmalig in Deutschland ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche. Das bedeutet auch, dass die Löhne in der Zeitarbeit wieder steigen. „Damit“, so iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, „schließt sich ein Kreis langjähriger erfolgreicher Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern und es ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, der sich nur durch das hohe Gut der Tarifautonomie realisieren ließ. Damit haben die Tarifvertragsparteien eindrucksvoll demonstriert, dass sie faire Bedingungen auch ganz ohne gesetzliche Regulierungen schaffen können.“

Der Mindestlohn, also die Entgeltgruppe 1, erhöht sich für den Einsatz ungelernter Hilfskräfte (betriebliche Einweisung erforderlich) von 10,15 Euro (West) und 10,10 Euro Ost auf dann 10,45 Euro. Auch die anderen Entgeltgruppen werden angehoben: In der Gruppe 2a - Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind – steigert sich der Stundenlohn von 10,82/10,42 Euro auf 11,15 Euro.

Steigerung in allen Entgeltgruppen

In der Gruppe 2b, Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist,
geht´s von 11,38/10,98 Euro hoch auf 11,72 Euro. Entgeltgruppe 3, Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist, steigert sich von 12,42/11,93 Euro auf 12,79 Euro. In der Spitze – Entgeltgruppe 9 (Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich ist) sieht das iGZ-DGB-Tarifwerk eine Erhöhung von 22,12/21,24 Euro auf 22,79 Euro vor. Die Änderungen aller Entgeltgruppen stehen im Tarifwerk im Anhang zum Download als PDF. (WLI)

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