GVP
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
      • Recht
      • Politik
      • Qualitätsstandards
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Weiterbildung
      • Recht
      • Events
      • Qualitätsstandards
      • Zahlen & Fakten
    • Personalentwicklung
      • Grundlagen
      • Praxis
      • Geschäftsfeld
  • Der GVP
    • Mitglied werden
    • Struktur
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
    • Internationales
    • Mitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
      • Studium
      • Fördermittel BA
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • GVP+
  • Suche
  • Kontakt

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.

Anmelden
Passwort vergessen?
Jetzt Mitglied werden!

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.

EXKLUSIVER MITGLIEDERINHALT

Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.

27.06.2025
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Telefon: +49 30 206098-0
E-Mail

„Diese Erhöhung trägt den ökonomischen Realitäten dieses Landes nur unzureichend Rechnung“

Statement von GVP-Tarifverhandlungsführer Sven Kramer zur Entscheidung der Mindestlohnkommission zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.

Anlässlich der Bekanntgabe der beschlossenen Erhöhungen des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission erklärt Sven Kramer, Tarifverhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP) e.V.:

„Die von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 in der ersten Stufe und auf 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 in der zweiten Stufe sind schmerzhaft für die Zeitarbeitsbranche, die seit über zwei Jahren unter der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation zu leiden hat.

Diese Erhöhung, die deutlich über den nachlaufenden Tariflohnindex hinausgeht, trägt den ökonomischen Realitäten dieses Landes nur unzureichend Rechnung. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission stand unter großem Druck politischer Wunschvorstellungen. Anzuerkennen ist, dass die einvernehmlich getroffene Entscheidung der Kommission weitergehenden Forderungen aus der Politik nicht nachgegeben hatte.

Politscher Druck wird am Ende die Tarifbindung zwangsläufig schwächen. Die Drohungen mit politischen Eingriffen müssen daher aufhören. Der Mindestlohn kann und darf nicht als sozialpolitisches Instrument missbraucht werden. Erhöhungen oberhalb der allgemeinen Tarifentwicklung sind volkswirtschaftlich gefährlich und betriebswirtschaftlich auf Dauer nicht verkraftbar.“

Ähnliche Themen

08.12.2025
„Ohne die aktive Mitwirkung der Arbeitgeber wird der geplante Aufbau einer Reserve von rund 200.000 einsatzbereiten Kräften kaum gelingen“
In einem Gastbeitrag in der FAZ macht Christian Baumann deutlich, dass der geplante Aufbau einer starken militärischen Reserve in Deutschland nur dann gelingen werde, wenn Arbeitgeber hieran aktiv mitwirken und die Reservistinnen und Reservisten unterstützen würden. Die Personaldienstleister könnten ihr Know-how in flexibler Personalbeschaffung und im Umgang mit kurzfristigen Engpässen einbringen, Nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern als Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft.
10.11.2025
Studie „Barometer Personalvermittlung 2025“: Branche wächst mit Chancen – trotz steigendem Druck  
Immer mehr Menschen entdecken Personalvermittlungen als wertvolle Partner beim beruflichen Wechsel. Die 360-Grad-Branchenstudie zeigt auf, dass die Akzeptanz bei Kandidatinnen und Kandidaten deutlich steigt, während der Wettbewerb innerhalb der Branche zunimmt.
13.09.2025
Presseinformation: Neuer Tarifabschluss Zeitarbeit – Drei Entgelterhöhungen bis September 2027
Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) im GVP und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) haben am Abend des 12. September einen neuen Tarifabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten und einer dreistufige Entgeltsteigerung in allen Entgeltgruppen ab 1. Januar 2026 erzielt.
Mehr laden

Keine Ergebnisse.

Suchergebnisse

Alle Ergebnisse
  • Personaldienstleistungen
    • Zeitarbeit
      • Grundlagen
      • Tarif
        • News
        • Entgelttabellen
        • GVP-Tarifwerk
        • Branchenzuschläge
        • Mindestlöhne
      • Recht
        • News
        • Mustervorlagen
        • Bundesagentur für Arbeit
        • AÜG
        • Allgemeines Arbeitsrecht
        • Arbeits- u. Gesundheitsschutz
        • Rechtsprechung
      • Politik
        • News
        • Politische Arbeit
        • Praxistest Zeitarbeit
        • Positionen
        • Pflege
        • Arbeitsmarktintegration
        • Fachkräfteeinwanderung
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalvermittlung
      • Grundlagen
      • Recht
      • Weiterbildung
      • Events
      • Zahlen & Fakten
    • Personalentwicklung
      • Grundlagen
      • Praxis
      • Geschäftsfeld
  • Der GVP
    • Mitglied werden
    • Struktur
      • Präsidium
      • Vorstand
      • Tarifkommission
      • Verbandsbereiche
      • Landes- & Regionalbeauftragte
      • Geschäftsstellen
    • Leitlinien
      • Leitbild
      • Kodex
      • Qualitätsstandards
        • Allgemein
        • Pflege
        • Internationale Mobilität
        • Ausbildung
        • Pädagogischer Bereich
        • Personalvermittlung
      • CSR
      • Branche für Vielfalt
        • Eine Branche für Vielfalt
        • Charta der Vielfalt
    • Internationales
      • Allgemein
      • Europäische Gesetzgebung
    • Mitglieder
      • Mitglieder
      • Fördermitglieder
    • Karriere
  • Service
    • Beratung
      • Rechtsberatung
      • Inklusion
        • Allgemein
        • Praxisbeispiele & FAQ
        • Fördermittel
        • Juristische Grundlagen
        • Ausgleichsabgabe
    • Bildung
      • Allgemein
      • Seminare
      • Ausbildung
        • News
        • PDK-Berufsbild
        • Deine PDK-Ausbildung
        • PDK-Projekte
        • Links
      • Studium
      • Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit
      • Teilqualifizierung
    • Events
    • Medien
      • Presseinformationen
      • Videos
      • Presseverteiler
      • Newsletter
      • Faktenblätter
    • Schlichtung
    • Hinweisgeberschutz
  • LinkedIn
  • Instagram
  • YouTube

Gesamtverband der
Personaldienstleister e.V. (GVP)

Geschäftsstelle Berlin | Universitätsstr. 2−3a | 10117 Berlin
Geschäftsstelle Münster | Fridtjof-Nansen-Weg 3a | 48155 Münster

Telefon: +49 30 206098-0 | info@personaldienstleister.de

  • Impressum
  • Datenschutz
© 2025 Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)