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Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
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Anlässlich der Bekanntgabe der beschlossenen Erhöhungen des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission erklärt Sven Kramer, Tarifverhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP) e.V.:
„Die von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 in der ersten Stufe und auf 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 in der zweiten Stufe sind schmerzhaft für die Zeitarbeitsbranche, die seit über zwei Jahren unter der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation zu leiden hat.
Diese Erhöhung, die deutlich über den nachlaufenden Tariflohnindex hinausgeht, trägt den ökonomischen Realitäten dieses Landes nur unzureichend Rechnung. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission stand unter großem Druck politischer Wunschvorstellungen. Anzuerkennen ist, dass die einvernehmlich getroffene Entscheidung der Kommission weitergehenden Forderungen aus der Politik nicht nachgegeben hatte.
Politscher Druck wird am Ende die Tarifbindung zwangsläufig schwächen. Die Drohungen mit politischen Eingriffen müssen daher aufhören. Der Mindestlohn kann und darf nicht als sozialpolitisches Instrument missbraucht werden. Erhöhungen oberhalb der allgemeinen Tarifentwicklung sind volkswirtschaftlich gefährlich und betriebswirtschaftlich auf Dauer nicht verkraftbar.“
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