Internationale Kooperationen und Positionen in der Personaldienstleistung

Europäische Gesetzgebung

Aktuelle Europäische Gesetzgebung

Plattformrichtlinie

Die EU-Beschäftigungsminister (EPSCO-Rat) haben am 11. März 2024 die Trilogeinigung vom 8. Februar 2024 zur Plattformarbeitsrichtlinie gebilligt. Deutschland hat sich enthalten; auch Frankreich konnte dem Text nicht zustimmen. Alle übrigen Mitgliedstaaten unterstützten die Einigung.

Der finale Text der Plattformarbeitsrichtlinie wurde formell vom Rat der EU sowie dem Europäischen Parlament angenommen und am 11. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben sodann bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Bewertung:

Die gesetzliche Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie ihre Widerlegung durch die Plattform soll nach dem Einigungstext auf nationalen Verfahren anstatt EU-Kriterien beruhen. Dies stellt sicher, dass die Statusfeststellung im Einklang mit den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten erfolgt. Das ist der Knackpunkt, um auch in Deutschland eine praktikable Umsetzung der Richtlinie zu garantieren. Selbstständige dürfen nicht ungewollt in ein Beschäftigungsverhältnis gezwungen werden.

Durch EU-Regulierung vorzugeben, wann sich Selbstständige in abhängiger Beschäftigung befinden, ist und bleibt jedoch problematisch. In Deutschland gibt es bereits geeignete Verfahren, um den Status von Plattformtätigen korrekt zu ermitteln. Die Enthaltung Deutschlands im Rat war daher richtig.

Eine detaillierte Analyse und Bewertung des Rechtstexts hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bei welcher der GVP Mitglied ist, erarbeitet.

Trilogeinigung EU-Plattformarbeitsrichtlinie
Rechtstext & Bewertung, BDA
GVP+

Europäische KI-Verordnung

Der Rat der EU hat am 21. Mai 2024 die Trilogeinigung zur KI-Verordnung („AI Act“) angenommen. Der finale Rechtstext der KI-Verordnung („AI Act“) wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt ab dem 2. August 2026.

Bewertung:

Mit Blick auf Arbeitgeber ist die Verordnung dahingehend relevant, als dass sie harmonisierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen festlegt, bestimmte KI-Praktiken verbietet sowie besondere Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko stellt, u. a. im Bildungs- sowie Beschäftigungsbereich. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bei welcher der GVP Mitglied ist, hat ein Anwendungspapier zu den für Arbeitgeber relevanten Regelungen verfasst. Es zeigt auf, was diese Regelungen für Arbeitgeber bedeuten und wann welche Anforderungen zu erfüllen sind. Ferner hat die BDA, eine detaillierte Analyse und Bewertung des Rechtstexts erarbeitet.

 

Trilogeinigung Europäische KI-Verordnung
Rechtstext & Bewertung, BDA
GVP+
Anwendungspapier Europäische KI-Verordnung
BDA, Stand: November 2024
GVP+

Mindestlohnrichtlinie

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (Richtlinie) trat am 14. November 2022 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 15. November 2024 umgesetzt werden. In der Richtlinie geht es vordergründig um die Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung und um das Verfahren zur Festsetzung angemessener gesetzlicher Mindestlöhne. Am 23. Oktober 2024 wurde die Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin heißt es, dass die Richtlinie durch das Mindestlohngesetz, das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitsgerichtsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch umgesetzt werde. Das Königreich Dänemark begehrt derzeit mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Nichtigkeitserklärung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne.

Ihr Ansprechpartner

Alternate Text
Moritz von Normann, LL.M.
Telefon: +49 30 206098-50