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Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Der GVP stellt seinen Mitgliedern Muster für Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie Checklisten und Vordrucke in deutscher und teilweise englischer Ausführung als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis exklusiv zur Verfügung.
Das iGZ- sowie das BAP-Tarifwerk gelten auch unter dem Dach des GVP zunächst unter ihrer bisherigen Bezeichnung als selbständige Tarifwerke weiter fort.
Bitte wählen Sie aus, welchen Tarifvertrag Sie anwenden:
Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterarbeitsverträge des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
Die von der früheren Rechtsabteilung des iGZ entwickelten Arbeitsverträge sind insbesondere an die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur vollständigen Inbezugnahme von Tarifverträgen für die Zeitarbeit angepasst, damit der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) wirksam abgewendet werden kann. Die Arbeitsverträge werden regelmäßig an die Prüfpraxis der Agentur für Arbeit und aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterarbeitsverträge des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
Hinweis: Erläuterungen zu den aktualisierten Arbeitsvertragsmustern können Sie der Mitgliederinformation vom 25.07.2022 entnehmen.
Die von den Rechtsabteilungen des BAP und des iGZ entwickelten Musterüberlassungsverträge können von GVP-Mitgliedern weiterhin in der Praxis genutzt werden.
Bitte wählen Sie aus, welche Musterveträge Sie nutzen möchten:
Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterüberlassungsverträge des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
Hier finden Sie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) in deutscher und englischer Sprache.
Die von der Rechtsabteilung des iGZ erarbeitete Rahmenvereinbarung mit Einzel-AÜV und der AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht erfüllen die Voraussetzung der gesetzlichen Schriftform (§ 12 Abs. 1 AÜG) und werden von den Agenturen für Arbeit nicht beanstandet.
Daneben stehen Ihnen ein Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Arbeitnehmerüberlassungen zur Verwendung mit einem kurzen AÜV zur Verfügung.
Bei diesem Muster handelt es sich um den Standardvertrag für die Zeitarbeit, der für Überlassungen in alle Branchen und Tätigkeiten genutzt werden kann.
Die Übersetzung des Standardmustervertrags in die englische Sprache für Überlassungen in alle Branchen entspricht dem Stand der deutschen Version.
Bei Abschluss dieses Überlassungsvertrags müssen zur Wahrung der Schriftform (§ 12 Abs. 1 AÜG) keine weiteren schriftlichen Einzel-AÜV abgeschlossen werden.
Die Übersetzung des Überlassungsvertrags mit Leistungsbestimmungsrecht in die englische Sprache entspricht dem Stand der deutschen Version.
In dieser Version sind die speziellen Regelungen zum Leistungsbestimmungsrecht optisch hervorgehoben. Diese Version ist nur für den internen Gebrauch gedacht.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung und der Einzel-AÜV wahrt die Schriftform, das "Bevollmächtigungsmodell" ermöglicht dabei eine schnelle und sichere Praxis.
Hier finden Sie Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der Schriftform, der Rahmenvereinbarung mit Einzel-AÜV und dem AÜV mit Leistungsbestimmungsrecht.
In dieser nach wie vor aktuellen Stellungnahme haben die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche iGZ und BAP zum wirksamen Abschluss von AÜV ausgeführt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zeitarbeit entsprechen größtenteils den Regelungen des Standardüberlassungsvertrags des iGZ.
Die kurze Version des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist (nur) zur Verwendung in Kombination mit AGB gedacht, die auch hier zum Download zur Verfügung stehen.
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterüberlassungsverträge des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
Hier finden Sie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) mit Anlagen, eine Einsatzmitteilung und eine Rahmenvereinbarung des BAP in deutscher und englischer Sprache.
Daneben steht Ihnen ein Muster für Allgemeine Überlassungsbedingungen zur Verfügung.
Hier finden Sie Fragebögen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit und zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay und des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat. Die Übersetzungen der Anlagen in die englische Sprache erhalten Sie über eine Anfrage an den Fachbereich Recht & Tarif.
Bitte wählen Sie aus, welche Musterfragebögen Sie nutzen möchten:
Hinweis: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterfragebögen des iGZ. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
In den von der Rechtsabteilung des iGZ entwickelten Überlassungsverträgen wird auf mehrere Anlagen verwiesen.
Hier finden Sie den Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit (Anhang 1), den Fragebogen zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay und des Branchenzuschlags ab dem 16. Einsatzmonat (Anhang 2).
Die Vereinbarung über eine gemeinsame Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einer Verschwiegenheitserklärung (Anhang 3) finden Sie unter “Allgemeines Arbeitsrecht”, dort unter Datenschutz.
Die Übersetzungen der Anlagen in die englische Sprache erhalten Sie über eine Anfrage an den Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht.
Die Fragebögen werden in zwei Versionen angeboten. In der "aufgeklappten" pdf-Datei sind sämtliche Erläuterungen auch für den Kunden direkt sichtbar. In der Word-Datei sind die Erläuterungen zunächst "zugeklappt", die einzelnen Fragen können bei Bedarf "aufgeklappt" werden.
In der "aufgeklappten" Version sind alle Fragen an den Kunden und die Erläuterungen direkt sichtbar. Die Fragen können nicht "zugeklappt" werden.
In der "zugeklappten" Version können die einzelnen Fragen an den Kunden und die Erläuterungen dieser Fragen bei Bedarf "aufgeklappt" werden.
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Musterfragebögen des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
In den von der Rechtsabteilung des BAP entwickelten Überlassungsverträgen wird auf mehrere Anlagen verwiesen.
Hier finden Sie den Fragebogen zur Bestimmung der Branchenzugehörigkeit (Anlage zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und den Fragebogen zur Ermittlung der Bestandteile des gesetzlichen Equal Pay (Equal-Pay-Fragebogen).
Voraussetzung für eine Begrenzung der tariflichen IAP des Zeitarbeitnehmers ist, dass diesem gegenüber ein Nachweis über die entsprechende Regelung bzw. ein Nachweis über die Nichtzahlung von Inflationsausgleichsprämien im Kundenbetrieb erbracht wird. Daher benötigen Personaldienstleister Informationen zur Ermittlung des Anspruchs des Zeitarbeitnehmers auf eine tarifliche IAP sowie ggfs. zum Nachweis gegenüber dem Zeitarbeitnehmer bei der Begrenzung der tariflichen IAP.
Weitere Arbeitshilfen, wie beispielsweise Informationen zum Beschäftigtendatenschutz inklusive einer Verschwiegenheitserklärung, finden Sie auf der Unterseite “Allgemeines Arbeitsrecht”.
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