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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Das statistische Bundesamt hat errechnet, dass Frauen „im Jahr 2022 mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro)“ verdienten. Damit liegt der bereinigte Gender Pay Gap, der Verdienstabstand, bei 18 Prozent. Dieser Differenz können mehrere Ursachen zu Grunde liegen. Ein Beispiel ist die unterschiedliche Berufs- und Studienwahl von Frauen und Männern. Frauen arbeiten häufiger in sozialen Berufen. Diese sind in der Regel wiederum schlechter bezahlt als beispielsweise Berufe in der IT-Branche, für die sich häufiger Männer entscheiden. Der Arbeitsumfang, Führungs- und Qualitätsanspruch sowie Berufserfahrung sind weitere Faktoren, die einen großen Einfluss auf den Lohn haben und weswegen ein hoher Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern entstehen kann.
Werden die genannten möglichen Unterschiede bei der Ermittlung des Verdienstabstandes zwischen Frauen und Männern außer Acht gelassen und in diesem Zusammenhang Frauen und Männer in vergleichbaren Stellen mit vergleichbarer Qualifikation, Arbeitsumfang und Position verglichen, ergibt sich der bereinigte Gender Pay Gap. Dieser beträgt für das Jahr 2022 laut dem statistischen Bundesamt 7 Prozent.
Äußere Einflussfaktoren sowie persönliche Entscheidungen, die Frauen und Männer für ihr Berufsleben treffen, beeinflussen den Lohn. Eine der wichtigsten Rollen bei der Bestimmung des Lohns spielen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie müssen bei der Festsetzung des Lohns unter anderem auch gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Am 16. Februar 2023 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über einen Fall zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern.
Eine Frau hat Anspruch auf gleiche Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege eine höhere Vergütung fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgegeben hat. Diese Tatsache hat dem BAG im genannten Urteil Anlass einer Diskriminierungsvermutung gegeben.
Ein bewährtes Instrument zur Vermeidung einer ungleichen Vergütung von Frauen und Männern, sind seit je her Tarifverträge. Die Anwendung von Tarifverträgen schafft Transparenz zwischen den Angestellten und sorgt bei korrekter Einordnung zu den Entgeltgruppen für einen gleichen Lohn unabhängig vom Geschlecht. Tarifverträge bringen darüber hinaus meist kürzere Arbeitszeiten, eine bessere Bezahlung und automatisierte Anpassungen mit sich.
Die Zeitarbeit ist eine Branche mit einer fast 90-prozentigen Tarifbindung und erzielte erst im Januar 2023 wieder neue Tarifabschlüsse Für Frauen ist die Wahl einer Beschäftigung in der Zeitarbeit aus vielen Gründen attraktiv, aber vor allem, weil die hohe Tarifbindung der Branche kaum Platz für Entgeltlücken zwischen Frauen und Männern lässt.
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