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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.

21.05.2014
Über den Autor

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Tipps zur Urlaubsentgeltberechnung

Fleißig gerechnet wurde beim iGZ-Mitgliedertreffen Niedersachsen in Hameln. iGZ-Juristin Christiane Buß stellte die Neuerungen bei der Berechnung von Urlaubs- und Krankengeld vor und bat anschließend an die Taschenrechner.

Fleißig gerechnet wurde beim iGZ-Mitgliedertreffen Niedersachsen in Hameln. iGZ-Juristin Christiane Buß stellte die Neuerungen bei der Berechnung von Urlaubs- und Krankengeld vor und bat anschließend an die Taschenrechner.

„Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird jetzt genauso berechnet wie das Urlaubsentgelt“, erläuterte die Rechtsanwältin. Das Arbeitszeitkonto werde bei Krankheit also genauso verwendet, als wenn der Mitarbeiter arbeiten würde. Was das konkret bedeutet, erklärte Buß anhand von Rechenbeispielen.

Weitere Infos in der Datenbank Recht

Jürgen Sobotta, iGZ-Landesbeauftragter Niedersachen, und Karsten Gerhardy, iGZ-Regionalkreisleiter Niedersachsen-Süd, ermutigten die zahlreichen Teilnehmer darüber hinaus einen Blick in die ausführliche Datenbank Recht auf der iGZ-Homepage zu werfen. Unter dem Menüpunkt „Durchführung des Arbeitsverhältnisses – FAQ Tarifvertrag“ finden iGZ-Mitglieder ein Merkblatt, in dem die Vergütungsregeln detailliert erklärt werden.

Landesbeauftragtenwahl am 25. Juni

Außerdem wies Sobotta auf das nächste Treffen der iGZ-Mitglieder aus Niedersachsen hin, bei dem die Wahl des Landesbeauftragten auf der Tagesordnung steht. Dieses findet am 25. Juni im Hannoveraner Congress Centrum (HCC) statt. Zudem sei das Amt als iGZ-Regionalkreisleiter/in  in Niedersachsen West vakant. Interessierte an diesem Ehrenamt können sich bei der iGZ-Geschäftsstelle informieren. (ML)

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