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Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Telefon: +49 30 206098-0E-Mail
Der GVP-Mitgliedsbeitrag basiert auf zwei Bausteinen:
Da der Grundbeitrag für alle Mitglieder gleich ist und kein Zutun Ihrerseits benötigt, stellen wir diesen vorab pauschal in Rechnung.
Der Niederlassungsbeitrag setzt hingegen die verpflichtende, korrekte, jährliche Meldung der Anzahl Ihrer Niederlassungen voraus. Dazu schreiben wir Sie gesondert an und fordern Sie zu dieser Niederlassungsmeldung auf. Eine Rechnungstellung für diesen Baustein erfolgt erst im zweiten Schritt, mit einem Abstand von 4-8 Wochen.
Die Höhe des Beitrags setzt sich aus zwei Beitragsarten zusammen.1. aus dem Grundbeitrag + 2. aus dem Zusatzbeitrag für Niederlassungen.
Der Grundbeitrag von 1.500 EUR gilt für alle ordentlichen Mitglieder mit einer Hauptstelle (ohne Niederlassungen)
Sind noch Zweigstellen, also Niederlassungen vorhanden, kommen je Niederlassung 360,- EUR dazu. Dabei werden max. 25 Niederlassungen berechnet.
Beispiel 1: Ein Unternehmen mit einer Hauptstelle und 2 Niederlassungen:
1.500 EUR Grundbeitrag
+ 720 EUR (2*360,- EUR NL-Beitrag)
= 2.220 EUR Jahresbeitrag
Beispiel 2: Ein Unternehmen mit einer Hauptstelle und 27 Niederlassungen:
+ 9.000 EUR (27, wovon 25 Niederlassungen berechnet werden*360,- EUR NL-Beitrag)
= 10.500 EUR Jahresbeitrag
Im Sinne der Beitragsordnung sind solche Niederlassungen zu melden, an denen aktiv eine selbstständige gewerbsmäßige Tätigkeit (nicht nur vorrübergehend) ausgeübt wird. Als Niederlassung gelten alle zusätzlichen Standorte zum Hauptsitz, also nicht der Hauptsitz selbst.
Zusatzinfo: auch Recruitingbüros o.ä . zählen ebenfalls als Niederlassung. Die hinterlegten Kontaktdaten Ihrer Niederlassungen in GVP+ sind nicht abrechnungsrelevant. Wir empfehlen Ihnen jedoch diese stetig zu pflegen, da viele Ihrer Kunden die Mitgliederliste unserer Website nutzen, um Kontakt zu Ihrem Unternehmen aufzunehmen.
Eigenständige GmbHs müssen eine eigene Mitgliedschaft abschließen und zählen nicht als Niederlassung im Sinne der Beitragsordnung.
Sie müssen bis zum 31.01. eines Jahres die maßgebliche Anzahl der Niederlassungen, die Sie zum 01.01 eines Jahres betrieben, melden. Wir fordern Sie per Mail rechtzeitig zur Meldung in GVP+ auf.
Die lt. Beitragsordnung (§1 Abs. 3.) erforderliche Erklärung zur Niederlassungsanzahl zum Stichtag 01.01. wird durch die Bevollmächtigte Person abgegeben (i.d.R. Geschäftsführung oder explizit dazu in GVP+ erklärte Person). Ganz normale Mitarbeiter dürfen und können satzungsgemäß keine Niederlassungsmeldung abgeben.
Die bevollmächtigte Person ist bei Eintritt in den Verband oder durch nachträgliche Änderung durch Sie bei uns im System hinterlegt worden. Entsprechend vergibt das System auch gesonderte Rechte innerhalb von GVP+ zur Meldung der Niederlassungen, sowie zur Verwaltung Ihrer Daten und Ihrer Mitgliedschaft. In der Regel handelt es sich dabei um eine Geschäftsführerin / einen Geschäftsführer Ihres Unternehmens.
Die Meldung der Niederlassung erfolgt innerhalb von GVP+. Unmittelbar nach Aufforderung zur Niederlassungsmeldung per Mail muss sich die bevollmächtigte Person in GVP+ einloggen.
Haben Sie sich bereits in der Vergangenheit bei GVP+ registriert? Dann nutzen Sie dafür bitte die entsprechend durch Sie festgelegten Login-Daten.
Sie haben Ihr Passwort vergessen?Dann nutzen Sie die “Passwort vergessen”-Funktion unter der Login-Maske.
Sie haben sich noch nie bei GVP+ registriert und angemeldet?Die wichtigsten Fragen und Antworten zu GVP+.
Unmittelbar nach dem Login erfolgt die verbindliche Abfrage der aktuellen Niederlassungszahl. Sollte die entsprechende Maske nicht aufgehen, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Meldung bereits durch eine bevollmächtigte Person erfolgt ist.
Da uns das gemeinsame Interesse der Weiterentwicklung unserer Branche eint, möchten wir davon ausgehen, dass jedes Mitglied seine Niederlassungsmeldung gewissenhaft und wahrheitsgemäß vornimmt.
Geht die Meldung nicht fristgemäß oder nicht vollständig ein, schuldet das Mitglied, nach Ablauf der gesetzten Fristen, das Zweifache des Vorjahresbeitrages (Grundbeitrag gemäß § 1 Abs. 2 Beitragsordnung GVP zzgl. Zusatzbeitrag für Niederlassungen gem. § 1 Abs. 3 aus dem Vorjahr).
Der GVP wird die Überprüfung der Anzahl der angegebenen Niederlassungen im Sinne aller Mitglieder stichprobenartig vornehmen.
Sie erhalten für den Grundbeitrag einmal im Jahr, i.d.R. bis zum 31. Januar, eine Jahresrechnung. Im Januar 2025 steht Ihnen die Rechnung für den Grundbeitrag bereits in GVP+ zum Download zur Verfügung. Wenn Sie nach Aufforderung die Meldung zur Anzahl möglicher Niederlassungen abgegeben haben, erhalten Sie bis zur maximalen Höhe von 25 Niederlassungen, eine separate Beitragsrechnung. Wenn Sie keine weiteren Standorte neben der Hauptstelle haben, erhalten Sie auch keine Beitragsrechnung für Niederlassungen.
Die Fälligkeit der Rechnung finden Sie auf dem Rechnungsdokument. Der Grundbeitrag ist jedes Jahr bis zum 31. Januar fällig. Die Niederlassungs-Beiträge sind innerhalb von drei Kalendertagen nach Rechnungserteilung mit Ihrer gewählten Zahlweise fällig.
Die Kolleginnen und Kollegen aus der Debitorenbuchhaltung stehen Ihnen für Rückfragen zu den Beitragsrechnungen zur Verfügung . Sie erreichen Sie per Mail debitoren@personaldienstleister.de oder telefonisch unter 030-206098-0.
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