Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen GVP+ Inhalten sichern.
Dieser Inhalt steht ausschließlich Fördermitgliedern zur Verfügung.
Dieser Inhalt steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Telefon: +49 30 206098-0E-Mail
Zu der am 1. April 2024 auslaufenden Ausnahmeregelung, wonach unter Einhaltung strenger Auflagen ausschließlich in der Fleischverarbeitung Zeitarbeit zum Abfangen saisonaler Produktionsspitzen genutzt werden konnte, erklärt der Gesamtverband der Personaldienstleister:
Dass die Ausnahmeregelung für die Zeitarbeit nicht verlängert und entfristet wird, ist inakzeptabel. Immerhin empfiehlt der Abschlussbericht der Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch), den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegt hat, genau diese Maßnahme. Trotzdem hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diese Ausnahmeregelung nicht verlängert, geschweige denn entfristet, obwohl der Evaluationsbericht gute Argumente dafür aufführt. So weist er explizit darauf hin, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen in der Fleischindustrie auf Zeitarbeit angewiesen sind, um Produktionsspitzen abzufangen. Gleichzeitig sieht der Bericht durch die Tarifbindung „als Bedingung für den Einsatz von Leiharbeit" den Schutz der Zeitarbeitskräfte als gewahrt an, die dadurch „keine schlechteren Arbeitsbedingungen als Stammbeschäftigte" in den Unternehmen der Fleischindustrie haben. Zusätzlich macht der Evaluationsbericht darauf aufmerksam, dass sich durch den Wegfall der Zeitarbeit die Arbeitsbedingungen für die Stammbeschäftigten insbesondere in kleineren Unternehmen durch „ein höheres Arbeitstempo und vermehrt Überstunden" verschlechtert haben. „Weiterhin führte der Wegfall von Leiharbeit dort zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas, weil durch den Wegfall der Leiharbeit als Rekrutierungsmechanismus die Personalselektion weniger gut gelang und die Fluktuation stieg", heißt es in dem Bericht weiter.
Ein sektorales Verbot für die Zeitarbeit, wie es seit heute in der gesamten Fleischindustrie gilt, ist immer ein massiver Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und bedarf daher einer besonderen Begründung. Wenn aber die offizielle Gesetzesevaluation der Bundesregierung keine Gründe für ein solches Verbot feststellt und dieses Verbot trotzdem nicht fällt, ist das verfassungsrechtlich, aber auch europarechtlich mehr als bedenklich. Denn die EU-Zeitarbeitsrichtlinie, an die auch Deutschland gebunden ist, setzt Einschränkungen der Zeitarbeit ebenfalls enge Grenzen. Der GVP fordert deswegen, dass in einem ersten Schritt die Empfehlung aus dem Evaluationsbericht für den Einsatz von Zeitarbeit in der Fleischindustrie umgesetzt wird und in einem zweiten Schritt sektorale Verbote generell auf den Prüfstand gestellt werden, wie es die EU-Zeitarbeitsrichtlinie den Mitgliedsstaaten vorschreibt.
Bereits seit dem 1. April 2021 gilt ein Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitskräften beim Schlachten und Zerlegen in der Fleischindustrie. Anlass waren seinerzeit Missstände im Umgang mit den Arbeitsschutzvorschriften während der Corona-Pandemie beim Einsatz von Fremdpersonal. Die Zeitarbeit hatte jedoch an diesen Vorfällen in den großen Schlachthöfen keinen Anteil, denn hier wurden in der Regel keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt.
Keine Ergebnisse.